Richtlinien
der Unterdorfer Nachbarschaft
Unsere Unterdorfer
Nachbarschaft ist der freiwillige Zusammenschluss von
Familien eines bestimmten festgelegten Ortsgebietes des
Stadtteils Kell. Dieses Gebiet umfasst die Laacher Straße
ab dem ehemaligen Gasthaus "Zum Laacher See"
(heute Kreissparkasse)und der alten Schule (heute Wohnhaus
Pfeiffer) über den Eichenhain bis zum Ortsausgang,
weiter dann die Brohltalstraße, Lubentius- und Schmiedgasse,
Im Sonnenwinkel, der Rheinecker Garten, Burgfrieden, Henricusstraße
und Kelterbaum.
Der Zweck ist die Fortführung der
seit dem Jahre 1742 bestehenden christlichen Tradition
der Nachbarschaftshilfe. Besonders die Übernahme
von Aufgaben bei einem Sterbefall. Diese Aufgaben beschränken
sich mittlerweile auf
- die Auszahlung eines Geldbetrages aus
der Nachbarschaftskasse an die Hinterbliebenen in Höhe
von 130 €,
- die Stellung von vier bzw. sechs Sargträgern
auf dem Friedhof für den Weg von der Kapelle zum
Grab und
- sonstige, von der Jahreshauptversammlung
beschlossenen Aktivitäten oder z.B. die Ausrichtung
der Betstunde anlässlich des "Ewigen Gebetes".
1. Die Leitung der Nachbarschaft
liegt in den Händen von drei Personen, die
für die Dauer von einem Jahr zum Schultheiß,
Schöffen und Knecht gewählt bzw. ernannt werden.
Alljährlich am ersten Wochenende nach Fastnacht findet
eine Zusammenkunft statt.
2. Zu Beginn der Versammlung werden traditionelle
Gebete gesprochen:
- Ein Vater unser für alle, die
im vergangenen Jahr verstorben sind.
- Ein Vater unser für alle Verstorbenen.
- Ein Vater unser "Gott verleihe
uns eine glückselige Stunde zum Leben und zum
Sterben".
3. Dann verliest der amtierende Schultheiß
das Protokoll der letzten Jahresversammlung. Von ihm werden
die Zahlen der Kassenführung vorgetragen und der
aktuelle Kassenstand mitgeteilt. Die Kasse wird immer
vom Schultheiß geführt. Es können Einwände
von der Versammlung erhoben werden. Danach bestätigt
die Versammlung nach dem Bericht des Kassenprüfers
durch Handzeichen die Anerkennung des Protokolls der letzten
Versammlung und der Kassenführung. Der Kassenprüfer
wird für das kommende Jahr neu bestimmt. Dann sollen
Themen besprochen und anstehende Fragen und Probleme diskutiert
werden.
4. Danach wird der Schultheiß aus
den Reihen der Mitglieder gewählt.
5. Anschließend werden nach der Reihenfolge
der Mitgliederliste der Schöffe und der Knecht bestimmt.
Der Knecht kommt jeweils aus den Reihen der Neuanmelder
und hier wieder in der Reihenfolge der Anmeldung. Jedes
neue Mitglied muss erst ein Jahr die Position des Knechts
ausgefüllt haben, ehe es zum Schultheiß oder
Schöffen ernannt bzw. gewählt werden kann.
6. Zum Schluss der Versammlung wird durch
den Schultheiß aus alter Tradition heraus beim Wirt
ein Getränk für alle Teilnehmer bestellt. Die
Gläser werden geleert auf den Fortbestand der Unterdorfer
Nachbarschaft und ihrer lebenden und verstorbenen Mitglieder.
Neuaufnahmen
Neuaufnahmen sind bis zu einem Alter von
39 Jahren wie bisher mit einer Aufnahmegebühr von
1 € zu belegen.
Vom 40.- 49. vollendeten Lebensjahr werden
20 €, vom 50.-59. vollendeten Lebensjahr werden 25 €,
vom 60.- 70 vollendeten Lebensjahr werden 30 € und danach
40 € Aufnahmegebühr erhoben. Das Lebensalter des
ältesten Familienmitgliedes wird hier zugrunde gelegt.
Kinder von Nachbarschaftsmitglieder sind bis zu einem
Alter von 27 Jahren beitragsfrei. Danach muss die Anmeldung
einer eigenen Mitgliedschaft erfolgen. Über Zweifelsfälle
entscheidet mehrheitlich die Jahresversammlung.
Einwohner auf dem eingangs genannten Gebiet
der Unterdorfer Nachbarschaft, die nach Kell ziehen oder
in den Ehestand treten, werden angesprochen, um der Unterdorfer
Nachbarschaft beizutreten. Sollten sie dies verneinen,
wird das Datum festgehalten. Treten sie nach einer Karenzzeit
von drei Jahren in die Nachbarschaft ein, bezahlen sie
eine Aufnahmegebühr von 1 €. Erfolgt erst nach vier
Jahren oder später eine Aufnahme, so muss rückwirkend
ab dem festgehaltenen Ansprechdatum alle in dieser Zeit
erhobenen Beiträge nachgezahlt werden. Bei Neuanmeldungen
ist die persönliche Anwesenheit bei der Jahresversammlung
notwendig. Alle Mitglieder werden schriftlich zu der Jahresversammlung
eingeladen. Wer nicht teilnehmen kann, soll sich beim
Schultheiß entschuldigen.
Finanzierung
Der an die Hinterbliebenen gezahlte Betrag
wird aus der Nachbarschaftskasse finanziert. Sollte der
aktuelle Kassenbestand nicht ausreichen, wird durch den
Knecht ein Betrag von 5 € zur Auffüllung der Kasse
kassiert. In dem jeweiligen Trauerhaus wird der Betrag
nicht erhoben.
Aufgaben der einzelnen Personen:
Der Schultheiß
Man kann ihn als Vorsitzenden der Nachbarschaft
bezeichnen. Alle Initiativen gehen von ihm aus. Er führt
die Listen, das Nachbarschaftsbuch und die Kasse. Zudem
gibt er dem Schöffen die Anweisung, Sargträger
nach der feststehenden Reihenfolge zu bestellen. Der Knecht
wird beauftragt, nach der vorliegenden Mitgliederliste
Beiträge zu kassieren und dem Schultheiß zu
übergeben. Der Schultheiß lässt auch durch
den Knecht die schriftlichen Einladungen zur Jahresversammlung
verteilen. Weiterhin muss der Schultheiß zu dieser
Versammlung auch den neu zu bestellenden Schöffen
und Knecht besonders einladen, damit sie bei der Versammlung
anwesend sind. Der Schultheiß ist auch Partner zu
den beiden anderen Dorfnachbarschaften. Er bestellt jeweils
kurzfristig nach der Jahresversammlung eine Messe für
die Lebenden und Verstorbenen der Nachbarschaft. Er soll
sich bemühen, neue Mitglieder im Bereich der Nachbarschaft
zu werben.
Der Schöffe
Er unterstützt den Schultheiß
bei allen anfallenden Tätigkeiten und soll ihn gegebenenfalls
vertreten. Er bestellt nach Angabe des Schultheiß
die Sargträger.
Der Knecht
Er wird nach den durch den Schultheiß
ihm zugeteilten Aufgaben tätig, besonders die Kassierung
der Gelder und Verteilung der Einladungen.
Die Aufgaben der Sargträger
Sie werden vom Schultheiß bzw. Schöffen
bestellt in der Reihenfolge der Mitgliederliste. Über
65 Jahre alte Mitglieder werden nicht mehr eingeteilt.
Sollten sie jedoch gesundheitlich noch in der Lage sein,
ist ein Tragen wünschenswert. Sollte jemand verhindert
sein, muss er selbst für eine Ersatzkraft sorgen.
Sie sollen eine dunkle Kleidung tragen.
Diese Richtlinien wurden bei der Nachbarschaftsversammlung
am 16. Februar 2002 beschlossen. Die unterzeichnenden
Nachbarn haben die Richtlinien in Anlehnung an die bereits
bestehenden Satzungen der beiden anderen Nachbarschaften,
der Oberdorfer und der Hintergässer Nachbarschaft,
erarbeitet. Dem jeweiligen Schultheiß, den Herren
Gerd Gasber und Reinhard Müller, vielen Dank für
die Mithilfe und Zurverfügungstellung der entsprechenden
Unterlagen. Die Richtlinien können auf jeder Versammlung
mit der Mehrheit der anwesenden Nachbarn verändert
werden.
Andernach-Kell, den 16. Februar 2002
Egon
Kulmus, Hermann-Josef Meid, Bruno Nebgen, Resi
Aretz (Schultheiß)