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Die Keller Nachbarschaften
(Beitrag von Gaby und Egon Kulmus)
Spricht man von Nachbarschaft,
so muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den
festen, organisierten Nachbarschaften, um die es hier geht,
und den Nachbarschaften im engeren Sinne, die im Krankheitsfall
helfen oder auch z.B. bei der Vorbereitung einer Familienfeier
- eben den Nachbarn, deren Hilfe sicher schon so mancher von
uns erfahren und dankbar angenommen hat.
Hier in Kell finden wir 3 organisierte Nachbarschaften -
die Unterdorfer, die Oberdorfer und die Hintergässer
Nachbarschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Nachbarschaft
richtet sich nach festen Grenzen. Die Einteilung wurde wahrscheinlich
schon mit Beginn der Nachbarschaften festgelegt. So befindet
sich z.B. im Oberdorfer Nachbarschaftsbuch ein Vermerk aus
dem Jahre 1778, dass "als Nachbarn verbunden sein sollen
der Laacher Hof bis herunter an Hieronimus Schäffers
Haus - beide Straßenseiten", also die heutige Laacher
Straße.
Bis vor einigen Jahren bildete die Einmündung der Landstraße
(Brohltalstraße) in die ehemalige Hauptstraße
die Grenze der Nachbarschaften. Sie teilte die Hauptstraße
in Oberdorf und Unterdorf mit Kirche. Die von der Hauptstraße
nach Süden verlaufenden Gassen, zählten zur Hintergässer
Nachbarschaft. Im Laufe der Zeit vergrößerte sich
unser Dorf. Viele neue Straßen und Häuser sind
entstanden. So wurde es dringend notwendig, die Nachbarschaftsgrenzen
neu festzulegen, was dann auch bei der Zusammenkunft der drei
Nachbarschultheißen am 01. April 1988 geschah.
Seitdem
gilt nun folgende Einteilung:
Zur Oberdorfer Nachbarschaft
gehört der Wickegarten ab Haus Nr. 7 (Reinhard Müller)
in Richtung Laacher Straße, "In der Spitze",
die Laacher Straße vom Ortseingang bis zum Buswendeplatz
und als neue Straßen der Finken-, Lerchen- und Amselweg,
außerdem noch die Heerder Hohl.
Zur Unterdorfer Nachbarschaft zählt die Laacher
Straße ab dem ehemaligen Gasthaus "Zum Laacher
See" (heute Kreissparkasse)und der alten Schule (heute
Wohnhaus Pfeiffer) über den Eichenhain bis zum Ortsausgang,
weiter dann die Brohltalstraße, Lubentius- und Schmiedgasse,
der Rheinecker Garten, Burgfrieden, Henricusstraße und
Kelterbaum.
Zur Hintergässer Nachbarschaft wurden eingeteilt
die Pöntertalstraße, Welchengasse, Zum Heilbrunnen,
der Wickegarten ab der Pöntertalstraße bis zum
Haus Nr. 7 (Reinhard Müller) und die Keller Höfe.
Wann unsere Nachbarschaften entstanden sind, ist nicht sicher
zu belegen. Nimmt man jedoch die ersten Eintragungen in den
Nachbarschaftsbüchern als das Gründungsjahr an,
so begann die Unterdorfer Nachbarschaft am 20. Februar 1742,
also vor 252 Jahren; die Oberdorfer im Jahre 1724 und die
Hintergässer demnach erst am 23. März 1833. Es ist
jedoch die Rede davon, dass ein älteres Buch der Hintergässer
existiert haben soll.
Über den Verbleib der alten Bücher der Nachbarschaften
ist mir nichts bekannt. Dass es ältere Bücher für
die Unterdorfer wie auch die Oberdorfer Nachbarschaft gab,
ist sicher.
Im Oberdorfer Nachbarschaftsbuch, das im Jahre 1778 begonnen
wurde und noch heute geführt wird, ist vermerkt, dass
"dieses neue Nachbarbuch angeschafft wurde, da das alte
vollgeschrieben war". Die alten Aufzeichnungen sind wohl
nicht mehr vorhanden.
Anders verhält es sich bei den Unterdorfern. Das alte
Buch dieser Nachbarschaft wurde im Jahre 1823 von Mathias
Gerhartz abgeschrieben, so dass alle Aufzeichnungen ab 1742
bis zum heutigen Tag vorhanden sind. Da erfahren wir z.B.
die Namen all derer, die als erste in die Nachbarschaft aufgenommen
wurden, insgesamt 45 Personen, zum Teil Familiennamen wie
Seibert, Geishecker, Nachtsheim, die wir noch heute in Kell
finden. Zum ersten Schultheiß der Unterdorfer Nachbarschaft
wurde Johann Peter Horn gewählt. Erster Schöffe
war Christoffel Seibert und erster Knecht Diwald Knöll.
Auch wenn das Unterdorfer Nachbarschaftsbuch die ältesten
noch vorhandenen Aufzeichnungen enthält, so bietet es
doch außer den Namen der Mitglieder wenig Informationen.
Viel interessanter ist da das Buch der Oberdorfer Nachbarschaft,
das ab 1778 die Namen und Todesdaten ihrer verstorbenen Mitglieder
aufzeigt.
Die Nachbarschaften haben von Beginn an ihre festen Regeln.
Die Statuten der Unterdorfer Nachbarschaft aus dem Jahre 1742
habe ich nachfolgend in für uns etwas leichter zu verstehende
Sätze abgeändert:
"Wenn jemand aus der Nachbarschaft
stirbt, so versprechen alle, dass ein jeder einen Stüber
gibt. Von diesen Stübern soll eine hl. Messe gelesen
werden, und von dem Rest soll eine Kerze gekauft werden.
Weiter versprechen sie alle,
dass, wenn jemand aus der Nachbarschaft stirbt, jeder mit
zum Begräbnis und zu den drei "Bekenntnistagen"(?),
sowie die drei Wochen zum Opfer gehen soll. Wenn dies aber
aus irgendwelchen Gründen nicht gehen sollte, so sollen
beide, wenigstens jedoch einer, in das Haus gehen, wo der
Tote aufgebahrt liegt. Dann soll er den Nachbarschultheiß
verständigen. Dieser soll den Schöffen beauftragen,
die vier Männer zu bestellen, die den Sarg tragen. Weiter
soll er den Knecht beauftragen, die Stüber einzusammeln,
die hl. Messe zu bezahlen und die Kerze zu kaufen. Außerdem
soll der Knecht diese Kerze bei der Beerdigung vor dem Toten
hertragen sowie an den "Bekenntnistagen"(?) um den
Altar herum."
Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Vorschriften verändert
bzw. ergänzt. Eine solche Ergänzung finden wir z.B.
im Unterdorfer Nachbarschaftsbuch im Jahre 1963. Hier wurde
beschlossen, dass jedes Mitglied bis zum 65. Lebensjahr verpflichtet
ist, sich am Tragen sowie am Ausheben des Grabes zu beteiligen.
Ist das Mitglied durch Krankheit
oder andere Gründe verhindert, so ist es gehalten, einen
Ersatzmann zu stellen. Diese Regelung wurde sogar noch verschärft
durch den einstimmigen Beschluss der Nachbarschaftsversammlung
im Jahre 1991, dass derjenige, der aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht den Sarg trägt, an die Nachbarschaftskasse
einen Betrag von 40,-- DM zu zahlen hat. Weitere Richtlinien
werden derzeit von den einzelnen Nachbarschaften erarbeitet.
Einmal im Jahr, und zwar am ersten Fastensonntag, treffen
sich die Nachbarn nach wie vor zu der Nachbarschaftsversammlung,
die bis vor einigen Jahren alle in den Keller Gaststätten
stattfanden. Mag es Zufall sein oder nicht, jedenfalls hatte
jede Nachbarschaft in ihrem Gebiet ihre eigene Gaststätte.
Bei dieser Versammlung, die vom Schultheiß geleitet
wird, werden Schultheiß, Schöffe und Knecht aus
der Reihe der Mitglieder in jedem Jahr neu gewählt oder
bestimmt. Es kommt auch vor, dass der Schultheiß für
einige Jahre gewählt wird. Knecht sollte nach Möglichkeit
ein Neuzugezogener oder ein Eingeheirateter sein, also jemand,
der neu in die Nachbarschaft aufgenommen wurde.
Die Neugewählten haben nach alter Sitte eine Spende
zu geben. Am 14.02.1771 wurde von den Unterdorfer Nachbarn
beschlossen, dass der neugewählte Schultheiß 6
Stüber geben sollte und der Schöffe 4 Stüber.
Außerdem wurde festgelegt, dass Neuaufgenommene 12 Stüber
zahlen sollten.
Offenbar kam etwas Unmut auf, was den Beitritt zur Nachbarschaft
betrifft, denn am 28.02.1773 sind "die Nachbarn einig
geworden, dass derjenige, der sich nicht im ersten Jahr in
die Nachbarschaft einschreiben lässt, das andere Jahr
24 Stüber zahlen muss".
So spenden die Neugewählten, wie schon seit langer Zeit,
pro Person 1,-- DM. Neuaufgenommene Mitglieder zahlen eine
einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 2,-- DM. Jedes
Mitglied hat z.Zt. bei Bedarf einen Beitrag von 5,-- DM zu
leisten, denn wenn jemand aus der Nachbarschaft stirbt, erhält
die Familie des Verstorbenen aus dieser Kasse einen Obolus
in Höhe von 200,-- DM. Verfügt die Nachbarschaft
nicht über diesen Betrag, so kommt der Knecht zum Einsatz,
denn seine Aufgabe ist es die Sargträger zu bestellen
und die Beiträge einzusammeln. Auch diese Aufgaben wurden
mittlerweile modifiziert und sind von Narbarschaft zu Nachbarschaft
unterschiedlich.
Woher kommt nun diese Familienunterstützung? In Kell
gab es nicht immer einen Totengräber. Starb jemand, so
wurden Männer aus der jeweiligen Nachbarschaft dazu bestimmt,
das Grab auszuheben. Ebenso, und das kennen wir ja heute auch
noch, wurden die Sargträger aus ihrer Reihe gewählt.
Später ging man dazu über die Männer für
das Grabmachen zu entlohnen. Das waren zunächst 15,--
M, später 20,-- DM, dann 40,-- DM bis auf 50,-- DM.
Als Kell dann im Jahre 1970 in die Stadt Andernach eingemeindet
und somit das Grabausheben von der Stadt übernommen wurde,
beschloss man bei der nächsten Nachbarschaftsversammlung
das hierfür vorgesehene Geld an die Trauerfamilie auszuzahlen.
Und da die Beerdigungskosten immer höher anstiegen, wurde
auch der Auszahlungsbetrag erhöht von anfangs 50,-- DM
auf 100,-- DM, 1981 dann auf 150,-- DM, 1985 auf 200,-- DM
und später (1999/1991) auf 250,-- DM. Die €-Umstellung
wird eine Änderung mit sich bringen (z.B. 130 €).
In diesem Zusammenhang kann auch etwas über die Nachbarschaftskerze
gesagt werden. Zu Beginn der Nachbarschaften wurde für
jeden Verstorbenen eine Kerze gekauft, die dann vom Knecht
bei der Beerdigung getragen wurde. Später hatte jede
Nachbarschaft eine Kerze und heute alle drei Nachbarschaften
eine gemeinsame Kerze, die vorne, an der rechten Seite
des Sarges, bei der Aufbahrung in der Friedhofskapelle, stand.
Mittlerweile gehört dies auch der Vergangenheit an. Die
Nachbarschaftskerze wurde von dem örtlichen Bestattungsunternehmen
L. Gasber erneuert und befindet sich an der Rückseite
der Einsegnungshalle.
Außer bei Todesfällen tritt die Nachbarschaft
noch beim Fronleichnamsfest in Erscheinung. Im jährlichen
Wechsel richten die Nachbarschaften den Altar an der Schule
her. Außerdem wird von einigen Familien noch ein weiterer
"In der Spitze" errichtet. Früher gab es vier
Altäre und außerdem wurden noch kunstvolle Bögen
in mühevoller Kleinarbeit erstellt, die die Straßen
zierten.
Interessant ist auch, dass die Keller Nachbarschaften im
Gegensatz zu den meisten Nachbarschaften, keine Fahnen besitzen.
Es gibt sicher noch einiges mehr über die Nachbarschaften
zu berichten, so z.B. den Ablauf der Nachbarschaftsversammlungen,
die schon seit langer Zeit immer nach einem bestimmten Schema
abgehalten werden.
Erwähnen möchte ich noch, dass die Nachbarschaften
in einer Zeit entstanden sind, in der die Menschen noch nicht
in der heutigen sozialen Sicherheit lebten und besonders auf
die gegenseitige Hilfe angewiesen waren. Das gesamte Leben
spielte sich im eigenen Dorf ab; dadurch war der Zusammenhalt
viel größer als heute. Alles wurde gemeinsam erlebt
- Arbeit und Feier, Freude und Leid.
Anmerkung:
Ich glaube, dass wir auch heute und in der Zukunft nicht
ohne Gemeinschaft und gegenseitige Hilfe auskommen können.
Ein kleines Stück dörflicher Gemeinschaft können
wir sicher durch unsere Nachbarschaften erleben. Deshalb sollten
wir diese alte Tradition lebendig erhalten.
Gaby
Kulmus (fortgeschrieben von Egon Kulmus)
Beispiel: Richtlinien
der Unterdorfer Nachbarschaft Verfasser Egon Kulmus
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